Das Grundgesetz galt zunächst nur für die elf Länder der westlichen Besatzungszonen und West-Berlin. Nach der Wiedervereinigung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
In der Kürze liegt die Würze
„Bundesrecht bricht Landesrecht“ Art. 31 GG Ist der Artikel 31 des Grundgesetzes und zudem auch der kürzeste in unserer Verfassung.
Der längste Artikel im Grundgesetz
Der Artikel 106 GG ist mit 764 Wörtern der längste Artikel. Links Der Artikel 106 GG bei dejure.org