Die KG unterscheidet sich dadurch von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf eine bestimmte Kapitaleinlage beschränkt ist.
Die KG unterscheidet sich dadurch von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf eine bestimmte Kapitaleinlage beschränkt ist.