Die Rechtsfähigkeit erwirbt ein Mensch schon mit der Geburt.
Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Er besitzt damit die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Natürlich kann ein Baby noch keine Verpflichtungen war nehmen ( zum Beispiel: Das Bezahlen fälliger Schulden aus einer Erbschaft, die auf das Neugeborene übergegangen sind), das übernehmen die gesetzlichen Vertreter des Kindes (Eltern, Vormund). Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Hirntod des Menschen.
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
§ 1 BGB: Beginn der Rechtsfähigkeit.