Der Grundfreibetrag 2021 liegt bei 9.744 Euro (+336 Euro gg. 2020).
Die Steuerpflicht
Die natürlichen Personen unterliegen der Einkommensteuer und die juristische Personen im Sinne des §§ 1 I,2 KStG der Körperschaftsteuer.
Der Grundfreibetrag 2021 liegt bei 9.744 Euro (+336 Euro gg. 2020).
Die natürlichen Personen unterliegen der Einkommensteuer und die juristische Personen im Sinne des §§ 1 I,2 KStG der Körperschaftsteuer.