Das Grundgesetz galt zunächst nur für die elf Länder der westlichen Besatzungszonen und West-Berlin. Nach der Wiedervereinigung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
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Das Grundgesetz galt zunächst nur für die elf Länder der westlichen Besatzungszonen und West-Berlin. Nach der Wiedervereinigung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.