Die KG unterscheidet sich dadurch von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf eine bestimmte Kapitaleinlage beschränkt ist.
Die KG unterscheidet sich dadurch von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf eine bestimmte Kapitaleinlage beschränkt ist. Die KG hat gegenüber der GmbH den Vorteil, dass sie nicht publizitätspflichtig ist, sowie steuerlich begünstigt wird.
Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter nennt man Komplementäre, die beschränkt haftenden Kommanditisten. Jede KG muss mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten haben. (der Name des Komplementärs muss in der Firma erscheinen: Kommanditisten sind von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen, sie sind an Gewinn und Verlust der Gesellschaft nur in Höhe Ihrer Kapitaleinlage beteiligt.
Die wesentlichen Merkmale auf einen Blick
Startkapital | Haftung | Firmierung | Mindestgründerzahl | Eintragung ins Handelsregister? |
– | Kommanditist bis zur Geschäftseinlage Komplementär unbeschränkt | bei einem geldgebenden Kommanditisten als KGaA ist der Komplementär eine GmbH als GmbH & Co.KG | 2 | Ja |