Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf deren Einlage begrenzt wird. Zur Gründung wird eine Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro benötigt.
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG unterscheidet sich dadurch von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf eine bestimmte Kapitaleinlage beschränkt ist.
Die Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit persönlicher Rechtsfähigkeit, derer Grundkapital in Aktien zerlegt ist.