Die Bundesorgane des Grundgesetzes

Die fünf Bundesorgane des Grundgesetzes sind: Bundestag (Legislative) Artikel 38 ff GG. Bundesrat (Legislative) Artikel 50 ff GG. Bundespräsident (Exekutive) Artikel 54 ff GG. Bundesregierung (Exekutive) Artikel 62 ff GG. Bundesverfassungsgericht (Judikative) Artikel 92 ff GG. Gemeinsamer Ausschuss Artikel 53a GG. Bundesversammlung Artikel 54 GG.

Der Median

Bei einer geraden Anzahl an Zahlen,wird der Median durch den Mittelwert der beiden mittleren Werte errechnet. Bei einer ungeraden Anzahl an Werten, liegt der Median in der Mitte.

Die Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundesrates

Dr. Karl Arnold war der erste Präsident des Deutschen Bundesrates. Die Länderkammer wechselt turnusmäßig seinen Präsidenten bzw. seine Präsidentin zum November. Derzeit hat den Vorsitz Dr. Reiner Haseloff (MP von Sachsen-Anhalt). Eine schön gestaltete Übersicht über die seit 1949 tätig gewesenen Präsidentinnen und Präsidenten ist auf Bundesrat.de zu sehen. Weiterführende Links Präsidentinnen und Präsidenten des […]